Ver­sicherungs­recht

Ihr Fachanwalt für Ver­sicherungs­recht in Braun­schweig

Im Versicherungsrecht vertreten wir in Braunschweig, aber gerichtlich auch im gesamten Bundesgebiet, Versicherungsnehmer und Versicherer gleichermaßen. Das hat für den jeweiligen Mandanten den Vorteil, dass wir die Sichtweise und die Interessenlage der anderen Seite ebenfalls kennen und in die Beratung sowie taktische Überlegungen mit einbeziehen können.
Beraten lassen

Unsere Leistungen im Ver­sicherungs­recht auf einen Blick:

Berufsunfähigkeitsversicherung (Prüfung, Begründung und Nachweis der Berufsunfähigkeit)

Wenn Sie sich für berufsunfähig halten und über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (ggf. im Rahmen einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung) verfügen, setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem BU-Versicherer durch und klären mit Ihnen in diesem Zusammenhang u.a. folgende Fragen:

  • Wer beschafft eine ärztliche Bescheinigung?
  • Welchen Inhalt muss die Bescheinigung haben, damit sie vom Versicherer akzeptiert werden kann?
  • Welche Angaben zu welchem Berufsbild vor Eintritt der Berufsunfähigkeit sind erforderlich, wie sind sie auszugestalten, um von der Rechtsprechung anerkannt zu werden?
  • Welche Angaben für die Zeit seit Eintritt der Berufsunfähigkeit sind zur Begründung des Anspruchs erforderlich?
  • Welche Angaben zum Gesundheitszustand im Leistungsfall sollten gemacht werden und welche waren bei Vertragsabschluss erforderlich?

Private Krankenversicherung (Kostenübernahme ärztliche Behandlung, Krankentagegeld, Auslandskrankenversicherung)

Auf diese Fragen finden wir Antworten, wenn Sie sich mit Ihrem Krankenversicherer, Arzt oder Krankenhaus über Kosten streiten:

  • Muss mein Krankenversicherer die Arztkosten oder die Krankenhauskosten übernehmen? Ist die Höhe der Arztrechnung richtig berechnet?
  • Wann ist eine ärztliche Leistung medizinisch notwendig? 
  • Wie arbeitsunfähig muss ich sein, wenn ich Krankentagegeld beanspruche?

Reiseversicherung (Reiseabbruch, Reiserücktritt)

Bei Reiseversicherungen geht es in der Regel um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Reise nicht angetreten oder abgebrochen werden darf und welche Rolle Vorerkrankungen spielen. Hier helfen wir Ihnen, indem wir die Umstände erörtern und einer ärztlichen Klärung zuführen.

Gebäudeversicherung (Brandschaden, Wasserschaden, Einbruch)

Wenn es z.B. zu einem Brand- oder Wasserschaden gekommen ist, sind Wohnung oder Haus oft unbewohnbar. Das wirft folgende Fragen auf:

  • Kann ich in ein Hotel ziehen und bis zu welcher Höhe werden die Kosten vom Versicherer übernommen?
  • Wie ist der Brand entstanden?
  • Hat ihn jemand anderes verursacht und haftet er dafür?
  • ann ich trotzdem Leistungen von meinem Versicherer bekommen?
  • Muss ich das Gebäude wieder aufbauen lassen oder kann ich eine Entschädigung in Geld erhalten?
  • Wer legt die Schadenshöhe fest?
  • Welchen Einfluss habe ich darauf?

Alle diese Fragen klären wir mit Ihnen in der Ausnahmesituation, in der Sie sich dabei befinden.

Hausratversicherung und Betriebliche Inhaltsversicherung (Bewertung des Hausrates bzw. Inhaltes, Leistungspflicht)

Ist Ihr Hausrat oder Betriebsinhalt durch ein versichertes Risiko beschädigt oder vernichtet worden, muss gegenüber dem Versicherer der Bestand der Wohnungseinrichtung/des betrieblichen Anlagevermögens vor dem Schadenereignis nachgewiesen werden und es stellen sich viele Fragen: 

  • Wie wertvoll war mein Hausrat bzw. mein Betriebsvermögen?
  • Kommt es auf den Zeitwert an oder kann ich den Neupreis verlangen?
  • Wie kann ich die Nachweise führen, wenn alles vernichtet ist?
  • Wie ist die Situation in einer Wohnungseigentumsanlage?
  • Welchen Einfluss hat eine Hausverwaltung?
  • Wie verhält es sich, wenn ein anderer Wohnungseigentümer oder ein Mieter involviert ist?

Wir unterstützen Sie in Ihrer schwierigen Situation rechtlich.

Rechtsschutzversicherung (Eintrittspflicht)

Bei jedem Rechtsfall stellt sich die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und ob sie die Kosten der beabsichtigten Rechtsverfolgung (Anwaltskosten, Gerichtskosten Sachverständigenkosten) tragen muss, weil es bedingungsgemäß unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung geboten ist. Wenn ein Rechtsschutzversicherer seine Eintrittspflicht (sog. Deckungszusage) verweigert, beraten wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, wenn Sie die Entscheidung nicht akzeptieren möchten. Wir führen für Sie eine neutrale Entscheidung über die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers herbei, damit Sie auf eine Rechtsverfolgung in Ihrer eigentlichen rechtlichen Angelegenheit nicht verzichten müssen.

Versicherungsrecht und Medizinrecht

Bei der privaten Unfallversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und in der Krankenversicherung ergeben sich im Versicherungsrecht Schnittmengen zum Medizinrecht. Dieser Umstand bietet unseren Mandanten den Vorteil, dass sie auf unsere Erfahrungen mit Fachärzten und Krankenhäusern bei fachmedizinischen Fragestellungen zurückgreifen können.

Interessenvertretung bei Skiunfällen

Wir bieten rechtliche Interessenvertretung bei Skiunfällen. Bei Streit und Beweisfragen zum Unfallhergang nehmen wir auch Termine am Unfallort (z.B. in Österreich) wahr. Dabei erfolgt die Rekonstruktion des Unfallherganges in Zusammenarbeit mit Sachverständigen vor Ort, um Ansprüche gegen den vermeintlichen Verursacher zu prüfen und durchzusetzen. Die Kosten werden in einer rechtlichen Auseinandersetzung vom Rechtsschutzversicherer getragen, sodass keine Zusatzkosten für den Versicherungsnehmer entstehen.

Unfallversicherung (Unfallbegriff, Umfang der Invalidität, Bemessungsgrundlagen)

In Zusammenhang mit Versicherungsfällen in der privaten Unfallversicherung stellen sich häufig folgende Fragen:

  • Was muss eine ärztliche Bescheinigung beinhalten, mit der eine unfallbedingte Invalidität (Dauerschaden) nachgewiesen werden soll? 
  • Muss ich ein Gutachten erstellen lassen oder reicht eine Bescheinigung geringeren Umfanges?
  • Sollte ich die Beschaffung der ärztlichen Bescheinigung dem Versicherer überlassen? 
  • Der Arzt will keine Bescheinigung ausstellen, wie ist die Rechtslage dazu und wie komme ich mit meinem Anliegen voran?
  • Wie wird eine Invalidität ärztlich bemessen?
  • Warum kennen Ärzte häufig die Bemessungsfaktoren und die von der Rechtsprechung und gerichtlichen Sachverständigen entwickelten Bemessungskriterien nicht?
  • Warum werden oftmals sozial- bzw. rentenversicherungsrelevante Faktoren angeführt, obwohl es nicht erfolgversprechend ist?
  • Welche Fristen muss ich beachten und habe ich Erfolgsaussichten, wenn ich eine Frist versäumt habe?

Allgemeines Versicherungsrecht (Gesundheitsfragen, Anzeigepflichtverletzung, Täuschung, Obliegenheitsverletzungen sonstiger Art)

  • Habe ich eine Chance, wenn der Versicherer die begehrte Leistung verweigert, weil er mir vorwirft, ich hätte bei Abschluss des Versicherungsvertrages die Gesundheitsfragen nicht richtig bzw. vollständig beantwortet?
  • Darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ist seine Anfechtung wirksam oder sind tatsächlich bestimmte mir nicht bekannte Voraussetzungen gar nicht gegeben, sodass die Leistung zu Unrecht verweigert wird?

In diesem Zusammenhang klären wir für Sie die Möglichkeit, dem Versicherer zu widersprechen und Ihre Ansprüche durchzusetzen; nicht selten ergeben sich in solchen Konstellationen Aussichten auf Erfolg.

Lebensversicherung (Bezugsberechtigung, Selbsttötung, Todesursache, Rückkaufswert)

Sie fragen sich, ob Ihre Bezugsberechtigung nach dem Tod der versicherten Person widerrufen werden kann oder konnte, welche Nachweise zur Todesursache von Ihnen verlangt werden können oder welche Auskünfte ein zu Lebzeiten behandelnder Arzt geben darf, der der Schweigepflicht unterliegt?

Dann helfen wir Ihnen gern bei der Klärung Ihrer rechtlichen Position.

Haftpflichtversicherung (private Haftpflichtversicherung, gewerbliche Haftpflichtversicherung)

Will der Haftpflichtversicherer nicht zahlen oder verweigert er die Anerkennung seiner Eintrittspflicht, dann klären wir für Sie, ob dies zu Unrecht geschieht und wie wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können.

Schadensersatz bei fehlerhafter Vertragsberatung durch den Versicherungsvertreter bzw. -vermittler

Immer häufiger verursachen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler bei Vertragsabschluss durch fehlerhafte Beratung Schäden: Es werden Tarifbausteine vergessen, die Tarife und Beiträge anderer Angebote nicht hinreichend geprüft oder bestehende Verträge vorschnell gekündigt.

Dann kann der Versicherungsschutz weggefallen oder beeinträchtigt worden sein und Sie leiden unter den finanziellen Nachteilen. Wir prüfen Ihre möglichen Ansprüche und setzen Ihre Schadensersatzansprüche bei falscher Beratung bei Abschluss von Versicherungsverträgen durch.

Rentenversicherung (Kündigung, Kapitalwahlrecht, Insolvenzschutz)

Probleme mit Rentenversicherungsverträgen können sich insbesondere ergeben, wenn ein Interesse an ihrer Beendigung entsteht oder eine Insolvenz bevorsteht. Dann stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit und den rechtlichen Folgen einer Kündigung sowie deren Vermeidbarkeit oder Sie fragen sich, wie Sie Ihren Vertrag vor einer Insolvenz und dem Zugriff des Insolvenzverwalters schützen können. Gern informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten, wenn Ihr Rentenversicherungsvertrag in Gefahr gerät.

Vertrauensschadenversicherung (Pflichtverletzungen von Mitarbeitern oder Organen)

In der Vertrauensschadenversicherung, auch D & O Versicherung genannt, wird das Risiko des Fehlverhaltens von Mitarbeitern oder Geschäftsführern etc. zu Lasten des Arbeitgebers bzw. Unternehmens abgesichert. Wenn Sie in einer solchen Situation unsicher sind, ob ein Fehlverhalten vorliegt oder ob dieses in seiner konkreten Ausprägung versichert ist und welche weiteren Voraussetzungen für eine Leistungserbringung des Versicherers gegeben sein müssen, dann erörtern wir die Rechtslage vertrauensvoll mit ihnen.

Außergerichtliche Lösung oder Rechtsstreit?

Eine Vielzahl von Versicherungsfällen lässt sich außergerichtlich lösen. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, führen wir den jeweiligen Rechtsstreit gern und mit Nachdruck bei den jeweils zuständigen Gerichten. Sofern es erforderlich wird, begleiten wir Versicherungsnehmer über mehrere Instanzen hinweg und berücksichtigen dabei besondere Interessen unserer Mandanten.

So informieren wir den Mandanten z. B. in dem von ihm gewünschten Umfang. Wir nehmen Rücksicht darauf, ob der Mandant eine möglichst umfassende Information wünscht oder ob er insbesondere aus gesundheitlichen Gründen mit dem ihn betreffenden Vorgang nicht häufig konfrontiert werden möchte.
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Mit zwei Anwaltsnotaren, acht Anwälten und einem kompetenten Team kümmern wir uns umfassend um Ihre rechtlichen Fragen und Probleme. Dabei sind wir für Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen von der beratenden und vorbeugenden Begleitung bei rechtlichen Problemen bis zur Prozessbegleitung, -durchführung und -abwicklung tätig.

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