Versicherungsrecht
Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Braunschweig
Unsere Leistungen im Versicherungsrecht auf einen Blick:
Berufsunfähigkeitsversicherung (Prüfung, Begründung und Nachweis der Berufsunfähigkeit)
Wenn Sie sich für berufsunfähig halten und über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (ggf. im Rahmen einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung) verfügen, setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem BU-Versicherer durch und klären mit Ihnen in diesem Zusammenhang u.a. folgende Fragen:
- Wer beschafft eine ärztliche Bescheinigung?
- Welchen Inhalt muss die Bescheinigung haben, damit sie vom Versicherer akzeptiert werden kann?
- Welche Angaben zu welchem Berufsbild vor Eintritt der Berufsunfähigkeit sind erforderlich, wie sind sie auszugestalten, um von der Rechtsprechung anerkannt zu werden?
- Welche Angaben für die Zeit seit Eintritt der Berufsunfähigkeit sind zur Begründung des Anspruchs erforderlich?
- Welche Angaben zum Gesundheitszustand im Leistungsfall sollten gemacht werden und welche waren bei Vertragsabschluss erforderlich?
Private Krankenversicherung (Kostenübernahme ärztliche Behandlung, Krankentagegeld, Auslandskrankenversicherung)
Auf diese Fragen finden wir Antworten, wenn Sie sich mit Ihrem Krankenversicherer, Arzt oder Krankenhaus über Kosten streiten:
- Muss mein Krankenversicherer die Arztkosten oder die Krankenhauskosten übernehmen? Ist die Höhe der Arztrechnung richtig berechnet?
- Wann ist eine ärztliche Leistung medizinisch notwendig?
- Wie arbeitsunfähig muss ich sein, wenn ich Krankentagegeld beanspruche?
Reiseversicherung (Reiseabbruch, Reiserücktritt)
Bei Reiseversicherungen geht es in der Regel um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Reise nicht angetreten oder abgebrochen werden darf und welche Rolle Vorerkrankungen spielen. Hier helfen wir Ihnen, indem wir die Umstände erörtern und einer ärztlichen Klärung zuführen.
Gebäudeversicherung (Brandschaden, Wasserschaden, Einbruch)
Wenn es z.B. zu einem Brand- oder Wasserschaden gekommen ist, sind Wohnung oder Haus oft unbewohnbar. Das wirft folgende Fragen auf:
- Kann ich in ein Hotel ziehen und bis zu welcher Höhe werden die Kosten vom Versicherer übernommen?
- Wie ist der Brand entstanden?
- Hat ihn jemand anderes verursacht und haftet er dafür?
- ann ich trotzdem Leistungen von meinem Versicherer bekommen?
- Muss ich das Gebäude wieder aufbauen lassen oder kann ich eine Entschädigung in Geld erhalten?
- Wer legt die Schadenshöhe fest?
- Welchen Einfluss habe ich darauf?
Alle diese Fragen klären wir mit Ihnen in der Ausnahmesituation, in der Sie sich dabei befinden.
Hausratversicherung und Betriebliche Inhaltsversicherung (Bewertung des Hausrates bzw. Inhaltes, Leistungspflicht)
Ist Ihr Hausrat oder Betriebsinhalt durch ein versichertes Risiko beschädigt oder vernichtet worden, muss gegenüber dem Versicherer der Bestand der Wohnungseinrichtung/des betrieblichen Anlagevermögens vor dem Schadenereignis nachgewiesen werden und es stellen sich viele Fragen:
- Wie wertvoll war mein Hausrat bzw. mein Betriebsvermögen?
- Kommt es auf den Zeitwert an oder kann ich den Neupreis verlangen?
- Wie kann ich die Nachweise führen, wenn alles vernichtet ist?
- Wie ist die Situation in einer Wohnungseigentumsanlage?
- Welchen Einfluss hat eine Hausverwaltung?
- Wie verhält es sich, wenn ein anderer Wohnungseigentümer oder ein Mieter involviert ist?
Wir unterstützen Sie in Ihrer schwierigen Situation rechtlich.
Rechtsschutzversicherung (Eintrittspflicht)
Versicherungsrecht und Medizinrecht
Interessenvertretung bei Skiunfällen
Unfallversicherung (Unfallbegriff, Umfang der Invalidität, Bemessungsgrundlagen)
In Zusammenhang mit Versicherungsfällen in der privaten Unfallversicherung stellen sich häufig folgende Fragen:
- Was muss eine ärztliche Bescheinigung beinhalten, mit der eine unfallbedingte Invalidität (Dauerschaden) nachgewiesen werden soll?
- Muss ich ein Gutachten erstellen lassen oder reicht eine Bescheinigung geringeren Umfanges?
- Sollte ich die Beschaffung der ärztlichen Bescheinigung dem Versicherer überlassen?
- Der Arzt will keine Bescheinigung ausstellen, wie ist die Rechtslage dazu und wie komme ich mit meinem Anliegen voran?
- Wie wird eine Invalidität ärztlich bemessen?
- Warum kennen Ärzte häufig die Bemessungsfaktoren und die von der Rechtsprechung und gerichtlichen Sachverständigen entwickelten Bemessungskriterien nicht?
- Warum werden oftmals sozial- bzw. rentenversicherungsrelevante Faktoren angeführt, obwohl es nicht erfolgversprechend ist?
- Welche Fristen muss ich beachten und habe ich Erfolgsaussichten, wenn ich eine Frist versäumt habe?
Allgemeines Versicherungsrecht (Gesundheitsfragen, Anzeigepflichtverletzung, Täuschung, Obliegenheitsverletzungen sonstiger Art)
- Habe ich eine Chance, wenn der Versicherer die begehrte Leistung verweigert, weil er mir vorwirft, ich hätte bei Abschluss des Versicherungsvertrages die Gesundheitsfragen nicht richtig bzw. vollständig beantwortet?
- Darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ist seine Anfechtung wirksam oder sind tatsächlich bestimmte mir nicht bekannte Voraussetzungen gar nicht gegeben, sodass die Leistung zu Unrecht verweigert wird?
In diesem Zusammenhang klären wir für Sie die Möglichkeit, dem Versicherer zu widersprechen und Ihre Ansprüche durchzusetzen; nicht selten ergeben sich in solchen Konstellationen Aussichten auf Erfolg.
Lebensversicherung (Bezugsberechtigung, Selbsttötung, Todesursache, Rückkaufswert)
Dann helfen wir Ihnen gern bei der Klärung Ihrer rechtlichen Position.
Haftpflichtversicherung (private Haftpflichtversicherung, gewerbliche Haftpflichtversicherung)
Schadensersatz bei fehlerhafter Vertragsberatung durch den Versicherungsvertreter bzw. -vermittler
Immer häufiger verursachen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler bei Vertragsabschluss durch fehlerhafte Beratung Schäden: Es werden Tarifbausteine vergessen, die Tarife und Beiträge anderer Angebote nicht hinreichend geprüft oder bestehende Verträge vorschnell gekündigt.
Dann kann der Versicherungsschutz weggefallen oder beeinträchtigt worden sein und Sie leiden unter den finanziellen Nachteilen. Wir prüfen Ihre möglichen Ansprüche und setzen Ihre Schadensersatzansprüche bei falscher Beratung bei Abschluss von Versicherungsverträgen durch.
Rentenversicherung (Kündigung, Kapitalwahlrecht, Insolvenzschutz)
Vertrauensschadenversicherung (Pflichtverletzungen von Mitarbeitern oder Organen)
Außergerichtliche Lösung oder Rechtsstreit?
So informieren wir den Mandanten z. B. in dem von ihm gewünschten Umfang. Wir nehmen Rücksicht darauf, ob der Mandant eine möglichst umfassende Information wünscht oder ob er insbesondere aus gesundheitlichen Gründen mit dem ihn betreffenden Vorgang nicht häufig konfrontiert werden möchte.