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Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 09.00 bis 13.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr / Freitag 09.00 bis 13.00 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr

Ihre Anwälte für Familien­recht in Braun­schweig

Familienrecht

Nach Trennung und Scheidung ergeben sich zahlreiche Fragen, deren rechtliche Aspekte teilweise im Familienrecht miteinander verflochten sind. Wir begleiten unsere Mandanten bei allen Rechtsfragen des Familienrechts in Braunschweig und Umgebung. Setzen Sie dabei auf die langjährige Erfahrung unserer Anwälte.

Scheidung und Sorgerecht

Mit der Trennung bzw. Scheidung stellt sich als erstes das Problem, bei welchem Elternteil gemeinsame Kinder künftig leben sollen, ob ein gemeinsames Sorgerecht fortbestehen soll und wie das Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils ausgestaltet werden kann. Entscheidend für die Beurteilung dieser Probleme ist das Kindeswohl. Gemeinsam mit den Mandanten erarbeiten wir ein Betreuungskonzept mit dem Bestreben, eine einvernehmliche Regelung auch mit dem anderen Elternteil herbeizuführen.

Kindes- und Ehe­gatten­unter­halt

Die Betreuungssituation strahlt auch ein auf die Fragen des Kindes- und Ehegattenunterhalts. Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist vielschichtig und nicht immer einheitlich. Es bedarf in jedem Falle einer detaillierten Einzelfallprüfung, um zu sachgerechten Ergebnissen zu kommen. Dabei ist unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich nicht nur von Vorteil, sondern geradezu zwingende Voraussetzung für die Bewältigung komplexer Fragestellungen zum Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.

Zu­gewinn­aus­gleich

Das gilt auch für die Auseinandersetzung um gemeinsame Vermögenswerte. Häufig besitzen Eheleute ein gemeinsames Haus, die Trennung zwingt in der Regel über die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an einem solchen Haus nachzudenken. Dabei sind Fragen zum Zugewinnausgleich, also dem Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses, einzubeziehen. Gerade bei langjährigen Ehen entwickeln sich diese Vermögensverhältnisse der Eheleute mitunter sehr unterschiedlich, sodass am Ende einer solchen Ehe erhebliche Zugewinnausgleichsansprüche bestehen können.

Ehe­vertrag

Viele Eheleute erkennen, dass die gesetzlichen Regelungen zum Familienrecht nicht immer ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Sie nehmen deshalb die Möglichkeit in Anspruch, durch notarielle Eheverträge vertragliche Regelungen zu entwickeln, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. In diesen Fällen beraten wir unsere Mandanten über die Ausgestaltung solcher Verträge unter Berücksichtigung persönlicher Wünsche. Dabei ist eine Beurkundung von Eheverträgen durch unsere Notare jederzeit gewährleistet.

Betreuungs­kosten für pflege­be­dürftige Eltern

In den letzten Jahren haben darüber hinaus Konflikte um Ansprüche gebrechlicher Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder zugenommen. Häufig müssen für die erkrankten Eltern Heim- oder Betreuungskosten bezahlt werden, die die Eltern mit ihren eigenen Renteneinkünften und Leistungen aus der Pflegeversicherung selber nicht vollständig bezahlen können. Durch die langjährige Erfahrung in diesem Bereich können wir unsere Mandanten stets kompetent auch in diesen Konflikten begleiten.

Günther Meyerhof

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht

Sandra Piepenhagen

Rechtsanwältin, Familienrecht, zertifizierte Verfahrensbeiständin