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Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 09.00 bis 13.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr / Freitag 09.00 bis 13.00 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr

Ihre Anwälte für Erb­recht in Braun­schweig

Erbrecht

Drei Notare und mehrere Spezialisten stehen Ihnen für diesen wichtigen Bereich, der jeden angeht, zur Verfügung. Unsere Anwälte und Notare beraten und bearbeiten die Fragen des Erbrechts seit Jahrzehnten und können so aus einem großen Erfahrungsschatz schöpfen.

Testa­ment und Erb­vertrag

Von der schlichten Testamentserrichtung über den Abschluss von Erbverträgen bis zur komplexen Übertragung von Unternehmen steht die gemeinsame Erarbeitung der Wünsche unserer Mandanten im Vordergrund. Nur so kann eine Lösung gefunden werden, bei der die Erfüllung dieser Pläne sichergestellt ist, gleich ob es um den Erhalt eines Familienbetriebes, die Vermeidung von Streit zwischen den Erben oder die Sicherung von Vermögen vor dem Zugriff der Steuer geht. In diesem Zusammenhang beraten wir auch darüber, ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll oder sogar erforderlich ist, um den Willen des Erblassers über dessen Tod hinaus zu wahren.

Mit­erben­ge­mein­schaften

Wir verfügen zudem über eine langjährige Erfahrung bei der Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften, der Geltendmachung von Auskunfts- und Pflichtteils- sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Erb­recht und Unter­nehmens­nach­folge

Außerdem beraten und begleiten wir Vermögenstransaktionen bereits zu Lebzeiten, um ungewünschte erbrechtliche und steuerrechtliche Folgen und Konsequenzen zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Unternehmensnachfolge: Die Übergabe von Familienunternehmen und Höfen an die nächste Generation sollte nicht erst als letztwillige Verfügung mit dem Tod des Unternehmers geschehen.

Das Heranführen und Etablieren der nächsten Generation will von langer Hand vorbereitet und geplant sein. Es ist ein Prozess, bei dem der scheidende Geschäftsmann oder Landwirt nach und nach die Kontrolle abgibt und gleichzeitig für den Lebensabend abgesichert sein muss.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung eines solchen Übergabeplanes, der erbrechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Aspekte in sich vereint und so die erfolgreiche Unternehmensübertragung und den Bestand des Unternehmens sichert.

Immobilien­ver­mögen: steuer­liche Frei­be­träge nutzen!

Insbesondere Immobilienvermögen eignet sich sehr gut für eine frühe Übertragung auf die späteren Erben. Durch die Einräumung von Nießbrauch, Wohnrecht oder die Zahlung von Leibrenten zu Gunsten der Schenker lässt sich die Übergabe so gestalten, dass der wirtschaftliche Verlust für die Eigentümer nur begrenzt spürbar ist, während sich steuerliche Freibeträge mehrfach ausnutzen lassen.

Oliver Damme

Notar, Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Anwalt für Erbrecht

Hans Olof Wölber

Notar, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht