Im Versicherungsrecht vertreten wir in Braunschweig, aber gerichtlich auch im gesamten Bundesgebiet, Versicherungsnehmer und Versicherer gleichermaßen. Das hat für den jeweiligen Mandanten den Vorteil, dass wir die Sichtweise und die Interessenlage der anderen Seite ebenfalls kennen und in die Beratung sowie taktische Überlegungen mit einbeziehen können.
Typische Anwendungsfälle des Versicherungsrechts
Inhaltlich handelt es sich im Versicherungsrecht um folgende Fälle:
- Brandschadensfälle
- Fragestellungen im Zusammenhang mit Todesfällen im Bereich von Lebensversicherungen
- Kaskoschadensfälle
- Diebstahlsfälle
- Unfallversicherungsfälle in der privaten Unfallversicherung
- Fälle der Berufsunfähigkeit im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Fälle der privaten Krankenversicherung einschließlich Krankentagegeld.
Versicherungsrecht und Medizinrecht
Bei der privaten Unfallversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und in der Krankenversicherung ergeben sich im Versicherungsrecht Schnittmengen zum Medizinrecht. Dieser Umstand bietet unseren Mandanten den Vorteil, dass sie auf unsere Erfahrungen mit Fachärzten und Krankenhäusern bei fachmedizinischen Fragestellungen zurückgreifen können.
Außergerichtliche Lösung oder Rechtsstreit?
Eine Vielzahl von Versicherungsfällen lässt sich außergerichtlich lösen. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, führen wir den jeweiligen Rechtsstreit gern und mit Nachdruck bei den jeweils zuständigen Gerichten. Sofern es erforderlich wird, begleiten wir unsere Mandanten über mehrere Instanzen hinweg und berücksichtigen dabei besondere Interessen unserer Mandanten.
So informieren wir den Mandanten z. B. in dem von ihm gewünschten Umfang. Wir nehmen Rücksicht darauf, ob der Mandant eine möglichst umfassende Information wünscht oder ob er insbesondere aus gesundheitlichen Gründen mit dem ihn betreffenden Vorgang nicht häufig konfrontiert werden möchte.
Interessenvertretung bei Skiunfällen
Wir bieten rechtliche Interessenvertretung bei Skiunfällen. Bei Streit und Beweisfragen zum Unfallhergang nehmen wir auch Termine am Unfallort (z.B. in Österreich) wahr. Dabei erfolgt die Rekonstruktion des Unfallherganges in Zusammenarbeit mit Sachverständigen vor Ort, um Ansprüche gegen den vermeintlichen Verursacher zu prüfen und durchzusetzen. Die Kosten werden in einer rechtlichen Auseinandersetzung vom Rechtsschutzversicherer getragen, sodass keine Zusatzkosten für den Geschädigten entstehen.
