Von der schlichten Testamentserrichtung über den Abschluss von Erbverträgen bis zur komplexen Übertragung von Unternehmen steht die gemeinsame Erarbeitung der Wünsche unserer Mandanten im Vordergrund. Nur so kann eine Lösung gefunden werden, bei der die Erfüllung dieser Pläne sichergestellt ist, gleich ob es um den Erhalt eines Familienbetriebes, die Vermeidung von Streit zwischen den Erben oder die Sicherung von Vermögen vor dem Zugriff der Steuer geht. In diesem Zusammenhang beraten wir auch darüber, ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll oder sogar erforderlich ist, um den Willen des Erblassers über dessen Tod hinaus zu wahren.