Handels- und Ge­sell­schafts­recht

Ihre Anwälte für Handels- und Ge­sell­schafts­recht in Braun­schweig

Im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Mandanten in allen Fragestellungen dieser Rechtsgebiete. Wir bieten sowohl Handelsvertretern als auch Unternehmen eine individuelle und kompetente außergerichtliche Beratung und Betreuung sowie – bei Erforderlichkeit – eine effiziente Prozessvertretung.
Beraten lassen

Unsere Leistungen im Handels- und Ge­sell­schafts­recht auf einen Blick:

Handels­recht

Das Handelsrecht ist ein besonderes Zivilrecht für Kaufleute. Wer Handel treibt oder gewerblich tätig ist, muss mehr beachten als der Normalbürger. Gerade für Existenzgründer lauern hier viele Gefahren.

Inter­national­es Kauf­recht

Hinzu kommt, dass bei Geschäften mit ausländischen Geschäftspartnern das Internationale Kaufrecht eingreifen kann, das die Fälle vielfach anders regelt als die deutschen Gesetze. Wir helfen Ihnen, wenn es darum geht, hier die Chancen richtig zu nutzen und teurem Lehrgeld zu entgehen.

Gerade bei Vertragsgestaltungen mit Auslandsbezug kommen viele Besonderheiten hinzu:
  • Wer muss für den Transport, Zölle und Steuern haften?
  • Welche Incoterms sollten vereinbart werden? Sind internationale Rechtsordnungen (UN-Kaufrecht, Brüssel I-VO oder Europäisches Kaufrecht) zweckmäßig oder sollte ein nationales Recht vereinbart werden?
  • Wie kann wo der eigene Anspruch bei einem Vertragspartner im Ausland durchgesetzt werden?

  • Durch die langjährige Bearbeitung von handelsrechtlichen Mandaten von in- und ausländischen Unternehmen können wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung bieten.

    Prokura und Handels­register­an­meldungen

    Zum Handelsrecht gehören auch die Erteilung und der Entzug von Prokura sowie die richtige Ausgestaltung. Dabei ist die Anmeldung im Handelsregister nur der eine Teil. Der andere richtet sich auf die innere Ausgestaltung dieser besonderen Vollmacht des Unternehmens gegenüber dem Prokuristen.

    Um­fassende Be­treuung im Be­reich Handels­recht

    Im Handelsvertreterrecht beraten und vertreten wir Mandanten in allen Fragestellungen dieses Rechtsgebietes. Wir bieten sowohl Handelsvertretern als auch den Unternehmen eine individuelle und kompetente außergerichtliche Beratung und Betreuung sowie – bei Erforderlichkeit – eine effiziente Prozessvertretung. Gerade bei der Ermittlung und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen der Handelsvertreter nach § 89 B HGB, wenn diese den Unternehmer verlassen, sind viele weiche Faktoren zu beachten, um das optimale Ergebnis für den Mandanten herauszuholen.

    Da in diesen Verfahren im Einzelfall die Schwelle zum Arbeitsrecht überschritten wird, ist hier eine interdisziplinäre Betreuung des Mandanten immer wieder angezeigt. Diese bietet Ihnen Schulte & Prasse.

    Ge­sellschafts­recht

    Gesellschaftsrecht geht nahezu jeden Geschäftstreibenden an: Von der Verbindung mit einem Kompagnon, über die Gründung einer GmbH zur Haftungsbegrenzung bis zum Engagement von stillen Gesellschaftern zur Verbesserung der Liquidität des Geschäftes. Stets sind die rechtlichen Vorgaben – aber auch Gestaltungsspielräume zu beachten.

    Wir unterstützen Sie bei Gründung, Erweiterung oder Beendigung von Gesellschaften, der Aufnahme und dem Ausscheiden von Geschäftsführern, u. z. sowohl aus Sicht der Gesellschaft als auch aus derjenigen des Geschäftsführers. Schließlich arbeiten wir auch im Zivilprozess bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern.

    Fach­be­ratung im Ge­sell­schafts­recht

    Das Gesellschaftsrecht nimmt in unserer Sozietät breiten Raum ein. Nicht zuletzt wegen der vielen Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, wie Erbrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht ist eine gute Betreuung nur bei diverser Spezialisierung einzelner Fachberater möglich. Dies bietet Ihnen Schulte & Prasse als breit aufgestellte Kanzlei.

    Hinzu kommt, dass zwei Notare bei Schulte & Prasse tätig sind, die die Umsetzung zahlreicher gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen und Gründungen abwickeln und hierin über umfangreiche Erfahrungen verfügen.

    Be­ra­tung für Existenz­gründer

    Ob bei Gründung eines Einzelunternehmens, der Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes oder bei der Gründung einer Gesellschaft stehen am Anfang viele rechtliche Fragen, die jeden Existenzgründer betreffen, z.B.:
  • Wie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aussehen, enthält das Internetportal alle erforderlichen Angaben?
  • Lohnt es sich, eine GmbH, eine UG oder Limited zu gründen?
  • Erfüllt das Briefpapier alle handelsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen?

  • Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr bedarf es einer gründlichen Aufarbeitung der Interessenlage und einer sehr individuell hierauf abgestimmten Beratung. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Coaches und Subventionsberatern können wir Sie an Fachleute aus den Bereichen Consulting, Coaching und Finanzierung bis hin zu Marketing und Webdesign vermitteln.

    Ge­werb­licher Rechts­schutz

    Durch die langjährige Bearbeitung von Mandaten auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts können wir in diesem Bereich unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Vertretung bieten.

    Un­lauterer Wett­be­werb, Marken­recht und Lizenz­ver­träge

    Zum gewerblichen Rechtsschutz zählen Fragestellungen im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb, Marken- und Geschmacksmusterrecht und Lizenzverträgen. Wir beraten unsere Mandanten im Vorfeld von Verhandlungen, um rechtliche Probleme zu vermeiden, sowie bei Rechtsverletzungen und helfen – bei Erforderlichkeit – bei der gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr streitiger Ansprüche im Rahmen von Klage und einstweiligem Verfügungsverfahren.

    Letzteres betrifft insbesondere die Abwehr von unrechtmäßigen Abmahnungen vom außergerichtlichen Bereich über einstweilige Verfügungen bis hin zum Klageverfahren vor den Kammern für Handelssachen.

    Umgekehrt stehen wir für eine harte und effektive Durchsetzung von wettbewerblichen Ansprüchen. Hier ist meist Eile geboten und in rascher Eskalation mit den Instrumenten der Abmahnung und einstweiligen Verfügung für eine Wahrung der Rechte unserer Mandanten zu sorgen.

    Sind unsere Mandanten Inhaber von Schutzrechten (Marken, Urheberrechte, etc.), übernehmen wir auch die Gestaltung von Lizenzverträgen und begleiten die Verhandlungen mit den potenziellen Vertragspartnern. So können Sie abgesichert die Früchte Ihrer Schutzrechte ernten und erhalten die volle Leistung aus einer Hand.

    Ge­heim­nis­ver­rat

    Immer wieder kommt es auch vor, dass Angestellte geheime Informationen ihres Arbeitgebers nach einer Kündigung mitnehmen, um sich selbständig zu machen oder dem neuen Arbeitgeber anzudienen. In diesen Fällen des Geheimnisverrats sind neben wettbewerblichen Unterlassungsansprüchen auch strafrechtliche Maßnahmen angezeigt, um das Unternehmen vor massiven Schäden zu bewahren.

    Marken­ein­tragung

    Bei der Eintragung von Marken übernehmen wir für Sie die Markenrecherche, das Eintragungsverfahren und auch das sich ggf. anschließende Widerspruchsverfahren. Gerade in kritischen Bereichen mit ähnlichen Marken oder mit Waren und Dienstleistungen, die denjenigen unserer Mandanten ähneln, ist hier ein sorgfältiges Vorgehen nötig und gegebenenfalls auch eine Abgrenzungsvereinbarung mit dem Wettbewerber erforderlich.
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    Mit zwei Anwaltsnotaren, acht Anwälten und einem kompetenten Team kümmern wir uns umfassend um Ihre rechtlichen Fragen und Probleme. Dabei sind wir für Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen von der beratenden und vorbeugenden Begleitung bei rechtlichen Problemen bis zur Prozessbegleitung, -durchführung und -abwicklung tätig.

    Kontakt

    Kattreppeln 20 
    38100 Braunschweig
    0531 - 24368-0
    info@schulte-prasse.de
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