Sie wurden geblitzt oder hatten einen Autounfall? Viele Straftaten werden im Straßenverkehr begangen. Im Verkehrsunfall- und Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren oder bei einem drohenden Führerscheinentzug sind wir Ihr kompetenter Rechtsbeistand in Braunschweig und Umgebung.
Unfallregulierung
Nach einem Verkehrsunfall sorgen wir dafür, dass sämtliche Schadensersatzansprüche des Geschädigten schnellstmöglich reguliert werden und wehren unberechtigte Kürzungen einzelner Schadenspositionen durch die Versicherung ab. Dies betrifft nicht nur den Fahrzeugschaden, also die Reparaturkosten oder im Fall eines (wirtschaftlichen) Totalschadens den Wiederbeschaffungsaufwand, sondern selbstverständlich auch weitere Schadenspositionen wie Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld etc. Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten sind im Rahmen der Eintrittspflicht von der Versicherung des Unfallverursachers zu ersetzen.
Geltendmachung von Ansprüchen bei Mängeln des Fahrzeuges
Wir machen für unsere Mandanten Ansprüche aus Pkw-Kaufverträgen geltend, wenn das erworbene Fahrzeug einen Mangel aufweist. Insbesondere beim Gebrauchtwagenkauf können sich Besonderheiten ergeben, wenn z.B. die Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder die Haftungsfrist verkürzt wurde. Hier kann die Rechtslage unterschiedlich sein, je nachdem, ob das Gebrauchtfahrzeug von einem gewerblichen Händler oder von einer Privatperson erworben wurde.
Schadensregulierung
Wir beraten darüber, welche Rechte der Kunde hat, wenn das Fahrzeug zur Reparatur verbracht wird und die Reparatur fehlschlägt oder sogar eine Schadenserweiterung auftritt und machen diese gegenüber der Reparaturwerkstatt geltend.
Abwehr von Minderwertansprüchen bei beendeten Leasingverträgen
Bei Leasingverträgen beraten wir darüber, wer bei Mangelhaftigkeit des Leasingfahrzeugs zur Geltendmachung entsprechender Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer berechtigt ist (der Leasingnehmer oder der Leasinggeber?). Wenn das Leasingfahrzeug durch einen Verkehrsunfall beschädigt wird, beraten wir ebenfalls darüber, wem die Schadensersatzansprüche zustehen. Selbstverständlich machen wir die entsprechenden Ansprüche auch geltend und setzen sie, wenn erforderlich, gerichtlich durch. Bei Beendigung eines Leasingvertrags macht der Leasinggeber nicht selten Minderwertansprüche geltend, weil das zurückgegebene Leasingfahrzeug Schäden aufweist, die aus Sicht des Leasinggebers keine normalen, vertragsgemäßen Abnutzungserscheinungen darstellen. Wir prüfen in diesen Fällen die Berechtigung der geltend gemachten Minderwertansprüche und weisen diese ggf. zurück.
Vertretung in Bußgeldverfahren
Wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verkehrsdelikts (z.B. Trunkenheit im Verkehr oder Fahrerflucht) oder ein Bußgeldverfahren (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoßes) eingeleitet, nehmen wir frühzeitig Kontakt zu den Ermittlungsbehörden auf, um für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und nach Möglichkeit Führerscheinmaßnahmen (wie Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verhängung eines Fahrverbots) zu verhindern oder wenigstens abzumildern.
Vertretung bei Fahrverboten und Entziehung der Fahrerlaubnis
Schließlich beraten wir die Mandanten bei Führerscheinproblemen. Der Führerscheinentzug kommt nicht nur durch die Gerichte bei der Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat in Betracht, sondern auch durch die Verwaltungsbehörde bei Erreichen eines bestimmten Punktestandes im Fahreignungsregister (Flensburger Punktekartei) bzw. bei sonstigen Zweifeln an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, insbesondere bei Drogenkonsum. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen und ob die Möglichkeit besteht, bestimmte Fahrzeuge hiervon auszunehmen. Wir beraten, ob durch Teilnahme an entsprechenden Aufbauseminaren die realistische Chance einer nachträglichen Sperrzeitverkürzung besteht und stellen bei entsprechender Erfolgsaussicht die notwendigen Anträge bei Gericht. Wir beraten, ob vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorheriger Entziehung ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen sein wird und über mögliche Vorbereitungsmaßnahmen.
Alexandra Gorazdza
Notarin, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Strafrecht