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Ihre Fach­an­wältin für Straf­recht in Braun­schweig

Strafrecht

Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellt für jeden Betroffenen eine große Belastung dar. Bereits der bloße Verdacht einer Straftat kann zu einem erheblichen Prestigeverlust führen. Wird der Betroffene schließlich verurteilt, kann dies existenzielle Folgen beruflicher und privater Natur haben. Deshalb ist es wichtig, sich so früh wie möglich an einen professionellen und durchsetzungsfähigen Strafverteidiger zu wenden.

Wir vertreten Mandanten unter anderem in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Jugendstrafrecht, Umweltstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Außerdem bieten wir unseren Mandanten in Braunschweig und Umgebung die Vertretung in Strafvollstreckungssachen, Präventivberatung für Unternehmen sowie Pflichtverteidigung und Opfervertretung an.

Wirtschafts­straf­recht

Verfahren im Wirtschaftsstrafrechts (z. B. Korruptionsverdacht, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Steuerhinterziehung) haben oft existenzielle Folgen für die Betroffenen. Deshalb ist es ratsam, bereits durch vorausschauende Problemanalyse strafrechtliche Verwicklungen des Mandanten zu vermeiden. Wird tatsächlich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, stellen wir frühzeitig einen Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden her. So können wir gezielt intervenieren und alle Chancen frühzeitig nutzen.

Be­täubungs­mittel­recht

Das Betäubungsmittelrecht gliedert sich im Wesentlichen in die eigentlichen Betäubungsmitteldelikte (Umgang mit Betäubungsmitteln) und in die sog. Beschaffungskriminalität (z. B. Diebstahl, Raub etc.). Auf beiden Fachgebieten stehen unsere erfahrenen Anwälte Mandanten mit all ihrer Expertise zur Verfügung.

Jugend­straf­recht

Das Jugendstrafrecht findet Anwendung für jugendliche Straftäter im Alter von 14 bis 18 Jahren und darüber hinaus für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren, wenn diese nach der Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit einem Jugendlichen gleichzustellen sind.

Das Jugendgerichtsgesetz eröffnetet größere rechtliche Möglichkeiten als das allgemeine Straf- und Strafprozessrecht. Im Jugendstrafrecht steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund. So gibt es spezielle jugendstrafrechtliche Sanktionen, die das allgemeine Strafrecht nicht vorsieht (z. B. eine Verwarnung, die Ableistung von Arbeitsstunden, Teilnahme an einem Antiaggressionstraining etc.). Als Verteidiger ist es die Aufgabe des Anwaltes, diesen Grundsatz in den Fokus der Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden zu lenken.

Um­welt­straf­recht

Das Umweltstrafrecht umfasst die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände, deren geschütztes Rechtsgut die Umwelt im weitesten Sinne ist. Dazu gehören beispielsweise Abfall- und Abwässerbeseitigung, Gewässer- und Grundwasserschutz, Naturschutz und Landschaftspflege.

Die Strafvorschriften auf dem Gebiet des Umweltrechtes sind sehr unbestimmt, so dass bei ihrer Auslegung oftmals Rechtsunsicherheit herrscht. Wer die Vorschriften nicht beachtet, muss z. T. mit erheblichen Strafen rechnen. Damit haben die Strafbarkeitsrisiken für betrieblich Verantwortliche im Umweltbereich erheblich zugenommen. In den meisten Verfahren verfolgen die Staatsanwaltschaften daher auch leitende Angestellte und Inhaber von Unternehmen. Sie kann der Vorwurf des Organisationsverschuldens treffen. Daher leisten wir vorbeugenden Schutz durch Präventivberatung.

Ver­kehrs­straf­recht

Bei einer Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat, z. B. wegen Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit oder Nötigung im Straßenverkehr, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Tötung und Körperverletzung im Straßenverkehr, besteht immer die Gefahr, dass neben der Geld- oder Freiheitsstrafe ein Fahrverbot angeordnet oder die Fahrerlaubnis entzogen wird. Der Verteidiger muss in diesem Bereich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine solche zusätzliche Bestrafung des Mandanten zu vermeiden.

Ist dies nicht möglich, weil schon das Gesetz eine entsprechende Führerscheinmaßnahme vorsieht, ist der Verteidiger gefordert, dafür zu sorgen, dass die Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von vornherein möglichst kurz bemessen. Nach der Verurteilung ist der Mandant über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer nachträglichen Sperrfristverkürzung aufzuklären.

Berufs- und Disziplinar­recht

Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes unterliegen der Disziplinargewalt ihres Dienstherrn.

Das Disziplinarrecht regelt, wann ein Dienstvergehen von Beamten vorliegt und welche Folgen dieses haben kann. Ein Dienstvergehen ist anzunehmen bei schuldhafter Pflichtenverletzung. Die einzelnen Pflichten ergeben sich aus den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder. Die Folgen der Verletzung dienstlicher Pflichten und das Verfahren sind geregelt im Bundesdisziplinargesetz bzw. in den Disziplinargesetzen der jeweiligen Bundesländer.

Disziplinar­maß­nahmen und Disziplinar­ver­fahren

Neben der strafrechtlichen Ahndung von Dienstvergehen kommen Verfahren im Rahmen von Disziplinarmaßnahmen und Disziplinarverfahren in Betracht (Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Zurückstufung, Entfernung aus dem Dienst). Ähnliches ist in den berufsrechtlichen Verfahren möglich, die aufgrund der entsprechenden Gesetze für die einzelnen Berufszweige eingerichtet sind. Derartige berufsrechtliche Regelungen bestehen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Architekten.

Im Rahmen dieser Verfahren sind erhebliche Einschnitte für die Betroffenen möglich, die letztendlich bis zur Unmöglichkeit der Berufsausübung führen können. Daher ist in diesen Verfahren eine kompetente und zuverlässige Begleitung erforderlich, die das gesamte Spektrum der möglichen Maßnahmen im Auge behält und auch die jeweiligen Verfahrensordnungen, die sich an die Strafprozessordnung anlehnen, berücksichtigt.

Beamte und An­gestellte im Öffentlichen Dienst

Wir vertreten in Braunschweig und Umgebung Beamte und Angehörige des Öffentlichen Dienstes im Rahmen der Vorermittlungen und im förmlichen Disziplinarverfahren. Bei Erlass von Disziplinarverfügungen übernehmen wir die Verteidigung einschließlich Hauptverhandlung und Rechtsmittelverfahren.

Mitglieder Freier Berufe

Die Mitglieder Freier Berufe vertreten wir in Verfahren gegenüber der jeweiligen Kammer und im berufsgerichtlichen Verfahren (Rügeverfahren, Vorermittlungen, Hauptverfahren und Berufungsinstanzen).

Alexandra Gorazdza

Notarin, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Strafrecht