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Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 09.00 bis 13.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr / Freitag 09.00 bis 13.00 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr

Ihre An­wälte für Medizin­recht in Braun­schweig

Im Medizinrecht vertreten wir in Braunschweig und Umgebung seit vielen Jahren Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Patienten und Krankenkassen. Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk an Fachärzten unterschiedlichster Fachrichtungen, das je nach Betroffenheit des entsprechenden Fachbereiches von uns eingeschaltet werden kann.

Medizinrecht für Patienten in Braunschweig

Medizinrecht für Ärzte in Braunschweig

Unsere Leistungen
im Medizinrecht auf einen Blick:

  • Unterstützen bei der Beantragung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.
  • Unterstützen bei der Gründung und Zulassung kooperativer Angebote der ambulanten Versorgung (MVZ, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, Praxiskauf, Praxisverkauf, Praxiserweiterung, etc.).
  • Unterstützen bei der Beschäftigung von angestellten Ärzten, Entlastungsassistenten und Weiterbildungsassistenten.
  • Abwehr von Arzneimittelregressen oder Honorarregressen
  • Interessensvertretung unserer Mandanten gegenüber Kammern, Krankenkassen und Behörden.

Medizin­recht für Ärzte, Zahn­ärzte und Apotheker

Für Ärzte und Zahnärzte geht es häufig um Fragen der Niederlassung, des Praxisankaufes oder des Praxisverkaufes, um eine Praxisvergrößerung, um eine Praxisgründung oder um eine Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums, um Abrechnungsfragen oder Haftungsfälle wegen fehlerhafter Behandlung. Bei Apothekern steht der Erwerb oder die Abgabe einer Apotheke im Vordergrund. Daneben spielen für Apotheker Fragen des Vertriebs und der Abrechnung ebenfalls eine Rolle.

Medizinrecht für Patienten

Den meisten Patienten geht es um die Klärung der Frage, ob ihnen Schadensersatzansprüche nach einer ärztlichen Behandlung zustehen bzw. um die Frage, ob die Behandlung tatsächlich fehlerhaft war und ein Gesundheitsschaden, den sie erlitten haben, durch die ärztliche Behandlung tatsächlich entstanden ist.

Sowohl Ärzte als auch Patienten gehen nicht selten davon aus, dass keine Schadensersatzansprüche bestehen, weil der Patient einen sog. Aufklärungsbogen unterzeichnet hat. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum, der auch in Talkshows und Fernsehberichten zum Thema Arzthaftung/Behandlungsfehler nicht selten widerspruchslos vorgetragen wird.

In Arzthaftungsfällen und insbesondere in einem Geburtsschaden-Fall oder bei einer Krebserkrankung erfordert unsere Tätigkeit eine besonders aufwändige und einfühlsame Vorgehensweise, weil mit einer Gesundheitsbeschädigung oft eine besondere psychische Belastung einhergeht. Wir nehmen uns deshalb für derartige Fälle besonders viel Zeit.

Sterbe­hilfe

Überregional bekannt geworden sind wir im Medizinrecht insbesondere durch Verfahren zum Thema Sterbehilfe, in denen wir die rechtliche Vertretung übernommen haben hin bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Detlef Koch

Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Luisa Vaak

Rechtsanwältin, Medizinrecht