Medizinrecht für Patienten auf einen Blick:
Den meisten Patienten geht es um die Klärung der Frage, ob ihnen Schadensersatzansprüche nach einer ärztlichen Behandlung zustehen bzw. um die Frage, ob die Behandlung tatsächlich fehlerhaft war und ein Gesundheitsschaden, den sie erlitten haben, durch die ärztliche Behandlung tatsächlich entstanden ist.
Sowohl Ärzte als auch Patienten gehen nicht selten davon aus, dass keine Schadensersatzansprüche bestehen, weil der Patient einen sog. Aufklärungsbogen unterzeichnet hat. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum, der auch in Talkshows und Fernsehberichten zum Thema Arzthaftung/Behandlungsfehler nicht selten widerspruchslos vorgetragen wird.
In Arzthaftungsfällen und insbesondere in einem Geburtsschaden-Fall oder bei einer Krebserkrankung erfordert unsere Tätigkeit eine besonders aufwändige und einfühlsame Vorgehensweise, weil mit einer Gesundheitsbeschädigung oft eine besondere psychische Belastung einhergeht. Wir nehmen uns deshalb für derartige Fälle besonders viel Zeit.
Des Weiteren vertreten wir zudem Patienten gegenüber privaten Krankenversicherungen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Versicherungsrecht unter dem Punkt Private Krankenversicherungen.
Sterbehilfe
Überregional bekannt geworden sind wir im Medizinrecht insbesondere durch Verfahren zum Thema Sterbehilfe, in denen wir die rechtliche Vertretung übernommen haben hin bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.