Medizinrecht für Ärzte
Kompetente Rechtsberatung rund um Praxis, Zulassung & Nachfolge
Wir begleiten Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten bei Zulassung, Praxiskauf und -verkauf, Praxiserweiterung und im Nachbesetzungsverfahren.
Wir begleiten Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten bei Zulassung, Praxiskauf und -verkauf, Praxiserweiterung und im Nachbesetzungsverfahren.
Ihre Anwälte für Medizinrecht in Braunschweig
Niederlassung, Praxisverkauf, Praxiserweiterung und rechtliche Fragestellungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Als Fachanwälte für Medizinrecht unterstützen wir Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten bei Zulassung, Praxisgründung und -übernahme, Praxiserweiterung und Nachbesetzung.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge rechtssicher gestaltet sind, begleiten Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung und vertreten Ihre Interessen vor den Zulassungsausschüssen oder Gerichten.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge rechtssicher gestaltet sind, begleiten Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung und vertreten Ihre Interessen vor den Zulassungsausschüssen oder Gerichten.
Schwerpunkt-Themen
Kassenärztliche Zulassung & Sitzverlegung
Ein Vertragsarztsitz eröffnet die Möglichkeit, an der kassenärztlichen Versorgung teilzunehmen. Wir klären die Chancen auf eine Zulassung und begleiten Nachbesetzungsverfahren. Auch bei der Verlegung eines Sitzes oder Gründung von MVZ sichern wir Ihre rechtlichen Interessen.
Praxiskauf & Praxisverkauf
Der Verkauf oder Erwerb einer Arztpraxis ist komplex. Wir sorgen für rechtssichere Verträge, berücksichtigen steuerliche und datenschutzrechtliche Aspekte und stimmen uns eng mit allen Beteiligten ab. So gelingt die Praxisübergabe reibungslos und ohne unnötige Risiken. Wir besprechen mit Ihnen sämtlich Möglichkeiten des Ausscheidens aus einer Praxis und deren Folgen. Dabei zeigen wir Ihnen unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten auf.
Unsere Leistungen auf einem Blick
Wir unterstützen Sie in jeglichen Fragen des Medizinrechts
Unterstützung bei der Abwehr von Haftungsfällen im Arzt-Patienten-Verhältnis
Interessensvertretung unserer Mandanten gegenüber Kammern, Krankenkassen & Behörden
Unterstützung bei der Gestaltung von Praxisverträgen
Unterstützung bei der Gründung und Zulassung kooperativer Angebote der ambulanten Versorgung
Unterstützung bei der Beantragung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
Abwehr von Arzneimittelregressen oder Honorarregressen
Unterstützung bei der Beschäftigung von Ärzten, Entlastungsassistenten & Weiterbildungsassistenten
Rechtlich sicher im Berufsalltag
Ob Beratung oder Vertretung – wir sind Ihr Partner in Sachen Medizinrecht.
Zum Thema Medizinrecht beraten Sie:
Luisa Vaak
Fachanwältin für Medizinrecht
Detlef Koch
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Was unsere Klienten sagen
darum können sie uns vertrauen
Spezialisierte Expertise im Medizinrecht
Die Kanzlei Schulte Prasse verfügt über fundiertes Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich Medizinrecht.
Wir kennen die Herausforderungen, mit denen Ärzte und medizinische Einrichtungen konfrontiert sind.
Wir kennen die Herausforderungen, mit denen Ärzte und medizinische Einrichtungen konfrontiert sind.
Verlässliche Unterstützung in Konfliktsituationen
Ob bei Auseinandersetzungen mit Krankenkassen, Behörden oder Patienten – Wir setzen uns engagiert für die Interessen unserer Mandanten ein und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Präventive Beratung zur Risikominimierung
Neben der Vertretung im Konfliktfall bieten wir eine umfassende präventive Beratung, um rechtliche Stolperfallen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Diskretion und Vertrauen
Wir legen größten Wert auf Vertraulichkeit und Vertrauen in der Mandantenbeziehung.
Mandanten können sicher sein, dass ihre Anliegen diskret und mit höchster Sorgfalt behandelt werden.
Mandanten können sicher sein, dass ihre Anliegen diskret und mit höchster Sorgfalt behandelt werden.
UNKOMPLIZIERT & RISIKOFREI
Ablauf
1.
Erstgespräch & Analyse
Wir prüfen Ihre Ausgangssituation und rechtlichen Rahmenbedingungen.
2.
Strategie & Vertragsgestaltung
Gemeinsam entwickeln wir die optimale Lösung – vom Antrag über Verträge bis zur Steueroptimierung.
3.
Begleitung & Umsetzung
Wir vertreten Sie vor der KV und in Verfahren, damit Ihre Interessen rechtssicher durchgesetzt werden.
Jetzt Berarungsgespräch vereinbaren
Jetzt Erstgespräch sichern – wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Zulassung, Praxiskauf und Nachfolge.
Beraten lassenAllgemeine Kontaktdaten
Kanzlei Braunschweig
Kattreppeln 20
38100 Braunschweig
38100 Braunschweig
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
09.00 bis 13.00 Uhr,
14.00 bis 18.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
09.00 bis 13.00 Uhr,
14.00 bis 17.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
09.00 bis 13.00 Uhr,
14.00 bis 17.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kontaktformular
Häufig gestellte Fragen
Die Vergabe von Vertragsarztsitzen richtet sich nach der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). In überversorgten Gebieten ist in der Regel nur eine Nachbesetzung möglich. Daneben kann in begründeten Fällen eine Sonderbedarfszulassung beantragt werden, etwa wenn ein besonderer Versorgungsbedarf nachgewiesen wird. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten einer Zulassung oder Nachbesetzung und unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen im Rahmen von Mitbewerber- oder Konkurrentenverfahren.
Das Nachbesetzungsverfahren erfolgt in zwei Stufen:
1. Antrag beim Zulassungsausschuss, der prüft, ob eine Nachbesetzung zulässig ist.
2. Ausschreibung und Auswahl durch die KV, wobei verschiedene Kriterien (z. B. Eignung, Erfahrung, Tätigkeit in unterversorgten Gebieten, familiäre Bindungen) berücksichtigt werden.
Wir stellen sicher, dass Anträge und Verträge korrekt formuliert sind und vertreten Sie im Verfahren.
1. Antrag beim Zulassungsausschuss, der prüft, ob eine Nachbesetzung zulässig ist.
2. Ausschreibung und Auswahl durch die KV, wobei verschiedene Kriterien (z. B. Eignung, Erfahrung, Tätigkeit in unterversorgten Gebieten, familiäre Bindungen) berücksichtigt werden.
Wir stellen sicher, dass Anträge und Verträge korrekt formuliert sind und vertreten Sie im Verfahren.
Nein, ein Praxiskaufvertrag allein reicht nicht aus. Die Zulassung ist ein öffentlich-rechtliches Recht und muss zusätzlich vom Zulassungsausschuss genehmigt werden. Deshalb ist anwaltliche Begleitung wichtig, um sicherzustellen, dass Verträge rechtssicher sind und der Kaufpreis nicht über den zulässigen Rahmen hinausgeht.
Idealerweise beginnen Sie mehrere Jahre vor der geplanten Abgabe mit der Planung. So können Sie einen geeigneten Nachfolger finden, die Praxis rechtzeitig auf die Nachbesetzung vorbereiten und steuerliche Vorteile ausschöpfen. Auch eine frühzeitige Eintragung in die Warteliste bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist empfehlenswert, um rechtzeitig in das offizielle Nachbesetzungsverfahren aufgenommen zu werden. Wir unterstützen Sie dabei, damit der Übergang reibungslos funktioniert.
Ein spezialisierter Anwalt für Medizinrecht prüft die Bedarfsplanung, erstellt und kontrolliert Kauf- oder Übertragungsverträge, vertritt Sie vor der KV und achtet darauf, dass keine finanziellen oder rechtlichen Risiken entstehen. Kurz: Wir geben Ihnen Sicherheit bei Zulassung, Praxisverkauf oder Nachbesetzung.