Bundesweit werden pro Jahr etwa 25.000 Unternehmensinsolvenzen und 75.000 Verbraucherinsolvenzen eingereicht. Gerät ein Unternehmen in Schwierigkeiten, besteht häufig noch erhebliches Potential, im Rahmen einer Sanierung die betriebliche Struktur und Finanzverfassung den geänderten Rahmenbedingungen anpassen. So kann dem Unternehmen ggf. eine neue, zukunftsorientierte Perspektive verschafft werden.
Dabei stellen sich bereits im Vorfeld eine Vielzahl von Fragen, von der rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Möglichkeit einer Sanierung bis zur Verpflichtung zur Insolvenzantragstellung (persönliche Haftung von Geschäftsführern, Strafbarkeit, Anfechtbarkeit von Vermögensübertragungen).
Zeit als entscheidender Faktor für die Restrukturierung
Erfahrungsgemäß spielt hier der Faktor Zeit eine übergeordnete Rolle: je eher die erforderlichen Strukturveränderungen eingeleitet werden können, umso größer die Erfolgsaussichten. Hauptvoraussetzung dafür ist neben betriebsorganisatorischen Änderungen und evtl. Zuführung neuer finanzieller Mittel zunächst, dass sich Geschäftsführung/Vorstand vorbehaltlos Klarheit über die aktuelle Situation und deren Ursachen verschaffen.
Krisen-Ursachen-Analyse
Dabei wird zunächst die Ist-Situation des Unternehmens festgestellt, bei der die bisherige Entwicklung, die rechtlichen, finanzwirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Verhältnisse sowie die organisatorischen Grundlagen ermittelt werden.
In der anschließenden Krisen-Ursachen-Analyse werden unternehmensexogene (Umwelt, Absatzmarkt, Branche) und -endogene Krisenherde (Unternehmensführung, Personal, Organisation, Produktion, F&E, Beschaffung, Absatz) analysiert.
Im finanzwirtschaftlichen Bereich wird ermittelt, ob ggf. bereits vom Eintritt einer Insolvenzsituation (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) auszugehen ist und welche Gegenmaßnahmen – auch unter dem Gesichtspunkt etwaiger Geschäftsführerhaftung, Eigenkapitalersatz- sowie Anfechtungsrecht – noch realisierbar sind.
Sanierungskonzept und Sanierungsmaßnahmen
Nach Abschluss der Krisen-Ursachen-Analyse werden die Fortführungsaussichten des Unternehmens beurteilt, erforderliche Sanierungsmaßnahmen konkret abgeschätzt und dargestellt. Von uns erstellte Sanierungsgutachten fördern die Bereitschaft in Frage kommender Kreditinstitute zur Gewährung von Sanierungskrediten. Für Unterstützung bei Beantragung von Fördermitteln, der Gewinnung (privaten) Beteiligungskapitals und etwa erforderlicher Rating-Beratung (Basel II) stehen wir ebenfalls zur Verfügung.
Bestehen Sanierungschancen, müssen zunächst Zeit und Kosten einer Realisierung beziffert werden. Das von uns aufgrund der Krisen-Ursachen-Analyse erstellte Sanierungskonzept wird individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten und berücksichtigt sämtliche in Frage kommenden finanz- und leistungswirtschaftlichen Sanierungsinstrumente.
Insolvenz
Sollten z. B. personalpolitische Maßnahmen (Entlassungen, Entgeltkürzungen, Kurzarbeit) erforderlich sein, begleiten wir sie darüber hinaus mit individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fachleuten bei der Umsetzung von Sozialplan/Interessenausgleich und/oder Kündigungsschutzverfahren. Sollte die Beantragung eines Insolvenzverfahrens als ultima ratio unumgänglich sein, können aufgrund der widerstreitenden Interessen der Beteiligten (Insolvenzschuldner, Aus- und Absonderer, Insolvenzverwalter, Gläubiger) ebenfalls rechtliche und wirtschaftlich Probleme auftreten. Wir beraten die Beteiligten beim Auftreten derartiger Konflikte und vertreten die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich wie gerichtlich.
Durch ein seit 1990 im Themenkreis „Sanierung, Liquidation, Insolvenz“ erfahrenes Team mit der notwendigen Routine, auch in Krisensituationen die jeweils notwendigen Verfahrensschritte optimal planen und umsetzen zu können, gewährleisten wir, dass jedes einzelne Mandat optimal im Sinne der vorstehend skizzierten Anforderungen bearbeitet wird.
Bundesweit agierendes Expertennetzwerk
Soweit sinnvoll und erforderlich greifen wir ergänzend auch auf ein eingespieltes, fest etabliertes und bundesweit tätiges Netzwerk aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, Architekten, Versicherungsfachleuten, Unternehmensberatern sämtlicher Branchen und Gutachtern aller Fachrichtungen sowie Verwertungsspezialisten (auch im Bereich der Verwertung massezugehöriger Immobilien) zu. Neue Kapitalgeber bzw. Übernahmeinteressenten können so regional, überregional und ggf. auch international akquiriert werden.
Stefan Ebeling
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Mediator (DAI), BAFA-Berater und zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte
Hans Olof Wölber
Notar, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
André Kappel
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht und zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte