Das gilt auch für die Auseinandersetzung um gemeinsame Vermögenswerte. Häufig besitzen Eheleute ein gemeinsames Haus, die Trennung zwingt in der Regel über die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an einem solchen Haus nachzudenken. Dabei sind Fragen zum Zugewinnausgleich, also dem Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses, einzubeziehen. Gerade bei langjährigen Ehen entwickeln sich diese Vermögensverhältnisse der Eheleute mitunter sehr unterschiedlich, sodass am Ende einer solchen Ehe erhebliche Zugewinnausgleichsansprüche bestehen können.