Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Wir beraten Sie!
Auch die Vertretung im Steuerstrafrecht und die Begleitung von Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung wird bei Schulte & Prasse regelmäßig praktiziert. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Selbstanzeigenberatung. Dies geschieht stets in enger Abstimmung mit den betreuenden Steuerberatern, die wir keinesfalls ersetzen, sondern mit denen wir in diesen Angelegenheiten eng kooperieren.
Steuerstrafrecht – ein komplexes Rechtsgebiet
Die Beratung und Verteidigung des Mandanten bei Verfahren wegen Steuerdelikten ist durch eine Vielzahl von Besonderheiten geprägt. Das Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht entwickelt sich immer mehr zu einer eigenständigen Disziplin im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, deren Besonderheiten nicht zu unterschätzen sind.
Besteuerungsverfahren mit der Mitwirkungsverpflichtung des Steuerpflichtigen und Verfahren wegen Steuerdelikten mit dem Verbot der Selbstbelastung stehen sich hier oft konträr gegenüber. Fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts einerseits und des Strafrechts andererseits sind erforderlich, um die Interessen des Mandanten bestmöglich zu vertreten. Im Bereich des Steuerstrafrechts steht daher eine Fachanwältin für Strafrecht ergänzend zur Verfügung.
Präventivberatung von Unternehmen in Braunschweig und Umgebung
Selbstverständlich beraten unsere Fachanwälte Unternehmen auch präventiv. So kann bereits im Vorfeld Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vorgebeugt werden. Wir beraten in diesem Zusammenhang insbesondere auch über die Möglichkeit, dass bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Geldbuße auch gegen eine juristische Person selbst festgesetzt werden kann mit der Folge einer Eintragung ins Gewerbezentralregister. Bei Erlass eines Bußgeldbescheides überprüfen wir die Erfolgsaussichten eines Einspruchsverfahrens und führen dieses für die Mandanten durch.