Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 09.00 bis 13.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr / Freitag 09.00 bis 13.00 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr

Viele Arbeitnehmer werden den Urlaub in diesem Jahr in "Corona-Risikogebieten" verbringen. Denn viele wissen nicht, was überhaupt die Definition für ein "Corona-Risikogebiet" ist. Was aber bedeutet eine Reise in ein Risikogebiet für den Arbeitsplatz und die Rückkehr zur Arbeit nach den Ferien? Kann der Arbeitgeber einen Urlaub wegen des Reiseziels ablehnen? Was ist, wenn ich nach dem Urlaub in Quarantäne muss? Kann mein Arbeitgeber mich abmahnen oder mir sogar kündigen?

Je länger das tägliche Leben weiter einschränkt wird, desto größer werden die negativen Folgen für die Wirtschaft. Am Ende bleibt die Frage, wie lange die finanziellen Reserven reichen. Uns erreicht eine stark zunehmende Anzahl von Anfragen betroffener Unternehmer, die aufgrund der Ausbreitung der Pandemie in verschiedener Weise reagieren müssen.

Geschäftsinhabern, die von coronabedingten flächendeckenden Betriebsschließungen, die ohne Einzelfallprüfung erfolgen, betroffen sind, und dadurch Umsatzeinbußen erleiden (z.B. Hoteliers, Gastronomiebetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Frisöre, Fitness- und Kosmetikstudios uvm.) könnten gegenüber dem Staat nicht nur Ansprüche auf Zuschüsse und zinsbegünstigte Darlehen, sondern auch Entschädigungsansprüche zustehen.