Im Medizinrecht vertreten wir in Braunschweig und Umgebung seit vielen Jahren Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenkassen. Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk an Fachärzten unterschiedlichster Fachrichtungen, das je nach Betroffenheit des entsprechenden Fachbereiches von uns eingeschaltet werden kann.
Unsere Leistungen
im Medizinrecht auf einen Blick:
- Unterstützung bei der Gestaltung von Praxisverträgen
- Unterstützung bei der Beantragung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
- Unterstützung bei der Gründung und Zulassung kooperativer Angebote der ambulanten Versorgung (MVZ, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, Praxiskauf, Praxisverkauf, Praxiserweiterung, etc.)
- Unterstützung bei der Beschäftigung von angestellten Ärzten, Entlastungsassistenten und Weiterbildungsassistenten
- Abwehr von Arzneimittelregressen oder Honorarregressen
- Interessensvertretung unserer Mandanten gegenüber Kammern, Krankenkassen und Behörden
Medizinrecht für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Für Ärzte und Zahnärzte geht es häufig um Fragen der Niederlassung, des Praxisankaufes oder des Praxisverkaufes, um eine Praxisvergrößerung, um eine Praxisgründung oder um eine Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums, um Abrechnungsfragen oder Haftungsfälle wegen fehlerhafter Behandlung. Bei Apothekern steht der Erwerb oder die Abgabe einer Apotheke im Vordergrund. Daneben spielen für Apotheker Fragen des Vertriebs und der Abrechnung ebenfalls eine Rolle.
Sterbehilfe
Überregional bekannt geworden sind wir im Medizinrecht insbesondere durch Verfahren zum Thema Sterbehilfe, in denen wir die rechtliche Vertretung übernommen haben bis hin zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Detlef Koch
Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Luisa Vaak
Rechtsanwältin, Medizinrecht