Wir bieten einen Forderungseinzug „aus einer Hand“, von der außergerichtlichen Mahnung über die gerichtliche Durchsetzung bis hin zur Forderungsrealisierung und Zwangsvollstreckung.
Mahnverfahren und Inkasso
Das Inkasso wird von uns elektronisch bearbeitet. Die notwendigen Forderungsdaten werden uns per Datenträger oder Internet überlassen. Nach Einstellung der Daten in unser EDV-System werden Mahnungen erstellt bzw. – soweit erforderlich – per Internet an die jeweiligen Mahngerichte zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens weitergeleitet. Auf diese Weise erwirken wir für unsere Mandanten Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide.
Unser Ziel ist eine schnelle und effektive Betreibung der Zahlungsrückstände bei Erhalt der Kundenbeziehung. Unsere Mandanten haben jederzeit Einblick und Einfluss auf die einzelnen Fälle, so dass bei unserem Inkasso die erforderliche Transparenz gewährleistet ist. Die für Mandanten externe Bearbeitung des Mahnwesens führt zu einer Einsparung von hausinternen Personalkosten.
Die Verfahrenskosten sind grundsätzlich vom gegnerischen Schuldner zu tragen. Für die Fälle, in denen eine Kostenerstattung nicht möglich ist, bieten wir den Abschluss individueller Honorarvereinbarungen an.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung von berechtigten Forderungen kann für Schuldner und Gläubiger belastend und zeitaufwändig sein. Für den Gläubiger stellt sich im Vollstreckungsverfahren oftmals heraus, dass seine Forderung aufgrund von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wertlos ist. Der Schuldner steht im Vollstreckungsverfahren vor der Frage, welche Vermögenswerte für ihn verloren sind. Insbesondere die Frage, ob eine mühevoll aufgebaute Altersvorsorge Pfändungsschutz genießt, ist von existenzieller Bedeutung.
Wir beraten Gläubiger und Schuldner nicht nur während des laufenden Zwangsvollstreckungsverfahrens. Bereits im Vorfeld von Vertragsabschlüssen oder Existenzgründungen gilt es, ausreichend Sicherheiten vertraglich zu vereinbaren, so dass aus Gläubigersicht Forderungsausfälle und aus Sicht des Schuldners unzumutbare Härten von vornherein vermieden werden.
André Kappel
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht und zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte