Um rechtliche Probleme zu vermeiden, bieten wir für unsere Mandanten Beratung im Vorfeld von Verhandlungen und helfen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr streitiger Ansprüche. Im Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und vertreten wir in der Region Braunschweig und Niedersachsen Mandanten in folgenden Themen dieses Rechtsgebietes:
- Bankvertragsrecht
- rechtliche Fragen zum Konto und dessen Sonderformen
- Kreditvertragsrecht
- Kreditsicherungen
- Zahlungsverkehr
- Wertpapierhandel, Depot- und Investmentgeschäft
- Vermögensverwaltung und Vermögensverwahrung
- Factoring und Leasing
Bank- und Kapitalmarktrecht für Privatpersonen und Unternehmer
Im Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir sowohl Verbraucher als auch Kreditinstitute und institutionelle Anleger. Dabei verfügen wir im Bankrecht über eine große Erfahrung sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Vertretung von Mandanten in den Bereichen Darlehensvertragsrecht, Kreditsicherungsrecht und Zahlungsverkehrsrecht.
Darlehensvertragsrecht und Kreditsicherungsrecht
Das Darlehensvertragsrecht und auch das Kreditsicherungsrecht haben meist im Falle einer Auseinandersetzung zwischen Kunde und Bank, etwa bei der Kündigung eines Kreditengagements, für den betroffenen Kreditnehmer existenzielle Folgen. Für Kreditinstitute besteht die Gefahr eines enormen wirtschaftlichen Schadens. Wir beraten und vertreten sowohl Kreditinstitute als auch betroffene Verbraucher in diesen Bereichen und Situationen seit Jahren erfolgreich.
Kreditvertragsrecht und Bausparverträge
Im Kreditvertragsrecht haben wir eine Vielzahl von Kreditnehmern zum Thema Widerruf von Verbraucherdarlehen beraten und vertreten. Ebenso sind wir Ansprechpartner für die Rückforderung zu Unrecht erhobener Gebühren durch das Kreditinstitut. Auch für Bausparkassenkunden, die sich einer Kündigung ihres Bausparvertrages durch ihre Bausparkasse ausgesetzt sehen, weil diese sich von unliebsamen bzw. teuren Bausparverträgen zu trennen versucht, setzen wir uns ein.
Kapitalmarktrecht
Im Kapitalmarktrecht vertreten wir geschädigte Anleger bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegen die Emittenten, aber auch gegen beratende und vermittelnde Banken und sonstige Anlageberater. Banken und Anlageberater bieten geschlossene und offene Immobilienfonds, Medienfonds und Mischfonds in den verschiedensten Gewändern an. Vermehrt werden auch Genussscheine, Unternehmensanleihen oder partiarische Darlehen vertrieben.
Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, durch Widerruf oder wegen Beratungsverschulden der Vermittler/Berater aus der Kapitalanlage und der damit häufig verbundenen Finanzierung herauszukommen.
Oliver Damme
Notar, Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Anwalt für Erbrecht
Hans Olof Wölber
Notar, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht