Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 09.00 bis 13.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr / Freitag 09.00 bis 13.00 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr

Geschäftsinhabern, die von coronabedingten flächendeckenden Betriebsschließungen, die ohne Einzelfallprüfung erfolgen, betroffen sind, und dadurch Umsatzeinbußen erleiden (z.B. Hoteliers, Gastronomiebetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Frisöre, Fitness- und Kosmetikstudios uvm.) könnten gegenüber dem Staat nicht nur Ansprüche auf Zuschüsse und zinsbegünstigte Darlehen, sondern auch Entschädigungsansprüche zustehen.