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Je länger das tägliche Leben weiter einschränkt wird, desto größer werden die negativen Folgen für die Wirtschaft. Am Ende bleibt die Frage, wie lange die finanziellen Reserven reichen. Uns erreicht eine stark zunehmende Anzahl von Anfragen betroffener Unternehmer, die aufgrund der Ausbreitung der Pandemie in verschiedener Weise reagieren müssen.

Geschäftsinhabern, die von coronabedingten flächendeckenden Betriebsschließungen, die ohne Einzelfallprüfung erfolgen, betroffen sind, und dadurch Umsatzeinbußen erleiden (z.B. Hoteliers, Gastronomiebetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Frisöre, Fitness- und Kosmetikstudios uvm.) könnten gegenüber dem Staat nicht nur Ansprüche auf Zuschüsse und zinsbegünstigte Darlehen, sondern auch Entschädigungsansprüche zustehen.